AGB des Wohnmobilstellplatzes Insel Rügen

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil.
Stand: Juni 2014

1. Geltungs-bereich

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln umfassend die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Wohnmobilstellplatz-Lauterbach, Inhaber A. Heise, als Betreiber des Stellplatzes und dem Stellplatzgast. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für den Reisezeitraum gültigen Drucksachen. Telefonische Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Bestätigung durch den Stellplatzbetreiber.

2. Buchung

Mit der Anmeldung/Buchung nimmt der Stellplatzgast den Abschluss eines Stellplatzvertrages verbindlich an. Der Stellplatzvertrag kommt mit dem Eingang der Zahlung zustande.

3. Anzahlung / Zahlung

Der gesamte Mietpreis inklusive der Nebenkosten, außer Stromkosten, wird sofort fällig bei der Anreise. Stromkosten werden nach Ablesung am Abreisetag fällig. Bei Reservierungen wird eine Anzahlung von 50 % des Mietpreises erhoben, sie wird fällig zu dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Termin. Die Restzahlung ist bei Antritt des Urlaubs zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen ( 14 Tage vor Anreisetermin ) wird der gesamte Mietpreis fällig. Bei Nichtbezahlung zum angegebenen Termin durch den Gast kann der Vermieter das Mietobjekt neu vermieten.

4. Kaution

Bei Urlaubsantritt ( Anmeldung ) erheben wir 20,00 € Pfand auf den Transponder. Nach der Stromabrechnung ( Abreise ) wird das Pfand erstattet. Bei Verlust des Transponders keine Erstattung möglich!!!

5. An- & Abreise

Die Anreise ist im Rahmen der Büroöffnungszeiten möglich oder nach vorheriger Absprache auch zu anderer Zeit. Die Abreise erfolgt zu der vom Betreiber festgelegten Zeit. Bei Fristüberschreitung kann ein weiteres Entgeld erhoben werden. Die vertragsgerechte Räumung ist Hauptpflicht des Stellplatzgastes. Sollte sich Ihre Anreise wesentlich verzögern, verständigen Sie uns bitte. Erfolgt keine Benachrichtigung, können wir das Mietobjekt nur bis 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages für Sie freihalten und werden es dann entschädigungslos anderweitig vergeben. Bei eigener oder durch Platzverweis vorzeitiger Abreise wird der Mietpreis nicht erstattet.

6. Nutzung des Stellplatzes & dazugehöriger Anlagen

Das Mietobjekt darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich dafür angemeldet hat. Die reservierende Person ist persönlich für alle Verpflichtungen haftbar, die sich aus der Reservierung bzw. dem Aufenthalt ergeben, sowohl für sich selbst als auch für alle angemeldeten Personen. Es obliegt dem Gast selbst, den Inhaber des Stellplatzes auf Mängel und Defekte der genutzten Anlagen vor Benutzung aufmerksam zu machen. Besucher müssen vor Betreten des Platzes angemeldet werden.

7. Pflichten

Der Stellplatzgast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der Sauberkeit des Platzes, Einhaltung der Ruhezeiten und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet. Hierzu gehört auch die Platzordnung, welche in ihrer aktuellen Fassung Vertragsbestandteil ist. Der Stellplatzgast darf das Mietobjekt maximal mit der Personenzahl benutzen, die er hierfür angemeldet hat, dies gilt für die gesamte Anlage. Der Stellplatzgast haftet persönlich für alle Verpflichtungen die aus dem Abschluß des Stellplatzvertrages bzw. dem Aufenthalt auf dem Stellplatz folgen, dies auch für die von ihm angemeldeten dritten Personen. Hunde sind auf dem Stellplatz nur angeleint erlaubt und ihr Aufenthalt im Sanitärgebäude ist nicht gestattet.

8. Hausrecht

Der Stellplatzbetreiber hat das Hausrecht. Seinen Anordnungen ist in jedem Fall sofort Folge zu leisten. Er ist auch berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern ( auch wenn eine vorherige Anmeldung vorliegt ) oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies bei Verstößen gegen die Stellplatzordnung oder im Interesse der Stellplatzgäste erforderlich scheint. Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten den Platz nutzen.

9. Platz-zuweisung

Beim Aufstellen von Wohnmobilen folgen sie bitte den Anweisungen des Platzpersonals. Eigenmächtiges Umstellen und Platzwechsel ist nicht gestattet. Es ist darauf zu achten das niemand gefährdet oder belästigt wird. Der Betreiber übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Schäden an Wohnmobilen, Wohnwagen, Kraftfahrzeugen und deren Zubehör.

10. Grillen

Offene bodenberührende Feuer und Holzkohlegrills sind auf dem gesamten Platz nicht gestattet.

11. Rücktritt durch den Platzinhaber

Der Stellplatzinhaber kann von dem Stellplatz vor Vertragsbeginn zurücktreten, wenn das Mietobjekt nach Vertragsabschluß infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall werden dem Stellplatzgast alle bezahlten Beträge zurückerstattet; weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. In diesem Fall verpflichtet sich der Stellplatzinhaber, dem Stellplatzgast unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Mietobjektes zu informieren. Ferner ist der Stellplatzinhaber berechtigt, den Stellplatzvertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn der Stellplatzgast durch sein Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Stellplatzgast den gesamten mit dem Stellplatzinhaber vereinbarten Mietpreis zu entrichten.

12. Haftung

Der Stellplatzinhaber haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser-, Strom-, Öl- und Gasversorgung entstehen, sowie als Folge von Lärmbelästigung durch Dritte. Ferner haftet der Stellplatzinhaber nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Stellplatzgelände befindlichen Anlagen oder Geräte bzw. außer Betrieb geratene oder außer Betrieb befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Stellplatzinhabers. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt indes nicht bei dem Stellplatzinhaber zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschaden oder bei Verlust des Lebens des Stellplatzgastes. Für alle Schäden, die durch falsche oder schadhafte Stromanlagen ab Stromverteileranlage entstehen, haftet der Stellplatzgast selbst gegenüber geschädigten Dritten.

13. Preise

Es gilt die aktuelle Preisliste des Stellplatzinhabers. Der Mietpreis ist in bar zu zahlen, ( keine Kartenzahlung ). Der Stellplatzbetreiber weist auf seine Verpflichtung hin, vom Stellplatzgast die Kurtaxe entsprechend der geltenden Kurtaxordnung der Gemeinde Putbus einzuziehen. Die Kurtaxe ist am Anreisetag in bar sofort fällig.

14. Reklamation

Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Mietobjektes sind seitens des Stellplatzgastes unverzüglich dem Stellplatzinhaber zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht wenigstens während dem Aufenthalt des Stellplatzgastes unmittelbar dem Stellplatzinhaber angezeiget worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen.

15. Schluss-bestimmungen

Der Stellplatzgast bestätigt, dass die persönlichen Angaben korrekt sind. Der Stellplatzgast erkennt durch die Bezahlung der Miete die AGB einschließlich der Platzordnung an. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Stellplatzvertag ist das für den Stellplatz zuständige Gericht. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stellplatz-Lauterbach
Chausseestr. 14 B
18581 Putbus/Ortsteil Lauterbach
Stand: Mai 2018